Anhang zum Tourenreglement

Entschädigungssätze / Kostenregelungen

  1. Allgemeines
    1. In diesem Anhang werden die Entschädigungen und Kosten im Zusammenhang mit dem Tourenreglement festgehalten.
    2. Für die Festsetzung ist der Vorstand zuständig. Die Ansätze werden jährlich bestätigt oder neu festgesetzt.
  2. Entschädigung für Tourenleiter
    1. Spesen-Entschädigung für Tourenleiter: pauschal CHF 50.- pro Tag (Unternehmenstage). Es wird kein Honorar ausgerichtet.
    2. Für die Aus- und Weiterbildung der Tourenleiter übernimmt die Clubkasse einen Beitrag an die Kurs- und Reisekosten. Über die Höhe befindet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Obmannes.
  3. Bergführer
    1. Club-Beitrag an die Bergführerkosten: CHF 20.- pro Tag und Teilnehmer. Maximalbeitrag: 50% der Bergführerkosten (Honorar plus Spesen).
  4. Fahrkosten
    1. Bei Benützung von privaten Motorfahrzeugen erhält der Fahrer bzw. Halter eine Vergütung von: CHF -.15 pro Mitfahrer und Km.
  5. Leihmaterial
    1. Mietkosten für LVS: CHF 5.- für Mitglieder pro Tag / CHF 10.- für Nichtmitglieder pro Tag
    2. Übriges Material: Keine Gebühr

Version 2013 / 23. Mai 2013
Für den Vorstand:
Urs Blättler, Präsident